„Die Rente zum Nulltarif“

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Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes

Neben der Veränderung der steuerlichen Behandlung der Lebensversicherung ergeben sich aus dem Alterseinkünftegesetz folgende wichtige Änderungen:

Der zu versteuernde Anteil der gesetzlichen Altersrente erhöht sich schrittweise in den nächsten Jahren. Je nachdem in welchem Jahr jemand in Rente geht, hat man somit mehr zu versteuern, also weniger Rente im Portemonnaie. Das bedeutet, ein Rentner, der 2006 das erste Mal Rente bezieht, muss 52% seiner gesetzlichen Altersrente versteuern, jemand der erst in 30 Jahren in Rente geht, muss dann 100% seiner gesetzlichen Altersrente versteuern.

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Lösungsansatz

Betrachtet man seine Gehaltsabrechnung, wird man feststellen, dass je nach Einkommenssituation fast 45% des Einkommens an Sozialabgaben und Steuern einbehalten werden. Gleichzeitig hört man aber von allen Seiten, man solle doch etwas für die Altersvorsorge tun. Aber wovon soll man das nun bezahlen?

Zum Ausgleich für die Rentenkürzungen hat der Staat eine zweckgebundene, jährlich steigende Steuererleichterung geschaffen, die diese neue Lücke ausgleichen soll. Das können je nach Einkommenssituation bis zu 100.000 € in 30 Jahren sein.

Investiert man also einen Teil dieser Nettoentlastung in seine Altersvorsorge, schafft man selbst den Ausgleich und finanziert seine Altersvorsorge faktisch zum Nulltarif.

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