versicherungsbedingung privathaftpflicht
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versicherungsbedingung privathaftpflicht
Wichtige Infos zu versicherungsbedingung privathaftpflicht
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet mit seinem Vermögen persönlich - und das kann unter Umständen sogar lebenslang bedeuten. Ob als Fußgänger, Radfahrer, oder als Gast auf einer Party, ein Schaden ist schnell entstanden!
Eine
Privat-Haftpflichtversicherung sichert Sie kostengünstig gegen eine Vielzahl von Schäden ab, die Sie, Ihr Ehepartner oder Ihr Kind anderen zufügen.
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