berufsunfaehigkeitsversicherung steuerbevollmaechtigte
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berufsunfaehigkeitsversicherung steuerbevollmaechtigte
In der Bundesrepublik wird ca. jeder sechste Berufstätige berufsunfähig. Die
gesetzliche Rentenversicherung zahlt bei einer Berufsunfähigkeit jedoch höchstens ein Drittel des letzten Gehaltes als Berufsunfähigkeitsrente. Für Berufstätige, die nach 1961 geboren sind, zahlt der Staat im Falle der Berufsunfähigkeit gar keine Leistung mehr. Erst wenn man weniger als drei Stunden täglich überhaupt irgendeine (völlig andere Tätigkeit) ausüben kann zahlt der Staat die sog. Erwerbsminderungsrente! Dies entspricht im Durchschnitt etwa 28% des letzten Bruttoeinkommens!
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